{"id":46,"date":"2021-03-18T08:56:12","date_gmt":"2021-03-18T08:56:12","guid":{"rendered":"https:\/\/foodservice-company.de\/?page_id=46"},"modified":"2021-03-18T13:22:57","modified_gmt":"2021-03-18T13:22:57","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/foodservice-company.de\/?page_id=46","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/p>\n\n\n\n<p>I. Geltungsbereich\/Vertragsabschluss<\/p>\n\n\n\n<p>S\u00e4mtliche, auch zuk\u00fcnftige Lieferungen und Leistungen einschlie\u00dflich Nebenleistungen der Foodservice Company GmbH (Verk\u00e4uferin) mit Kaufleuten (Vertragspartnern) erfolgen ausschlie\u00dflich, soweit nicht im Einzelfall Sondervereinbarungen getroffen worden sind, aufgrund der nachstehenden Bedingungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Etwaigen Gesch\u00e4fts- und Einkaufsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen; solche Bedingungen werden insbesondere nicht dadurch anerkannt, dass diese wiederholt ohne nochmaligen Widerspruch seitens der Verk\u00e4uferin vorgelegt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>II. Lieferung\/Gew\u00e4hrleistung\/Haftung<\/p>\n\n\n\n<p>Die von der Verk\u00e4uferin genannten Fristen und Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>1. Die Auslieferung erfolgt ab Werk. Ist eine Auslieferung durch Frischdienstfahrzeuge vereinbart, so erfolgt die Lieferung ab Wagen. Sobald der Vertragspartner die Ware in verkehrs\u00fcblicher Weise in Besitz genommen hat, geht die Gefahr auf ihn \u00fcber. Hat der Vertragspartner die Ware bei Auslieferung nicht unmittelbar in Besitz genommen, so gen\u00fcgt es f\u00fcr den Gefahr\u00fcbergang, dass dem Vertragspartner in verkehrs\u00fcblicher Weise die M\u00f6glichkeit zur Besitz\u00fcbernahme einger\u00e4umt worden ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Ware wird in handels\u00fcblicher Weise auf Kosten des Vertragspartners verpackt. Leihverpackungen sind unverz\u00fcglich zu entleeren und in einwandfreiem Zustand vom Vertragspartner &#8211; frachtfrei &#8211; zur\u00fcckzugeben. Sie d\u00fcrfen nicht mit anderen Waren gef\u00fcllt oder anderweitig verwendet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Ereignisse h\u00f6herer Gewalt berechtigen die Verk\u00e4uferin, den Liefertermin um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen eines noch nicht erf\u00fcllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise von diesem zur\u00fcckzutreten. Der h\u00f6heren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und sonstige Umst\u00e4nde gleich, welche der Verk\u00e4uferin die Lieferung ohne Verschulden erschweren oder unm\u00f6glich machen, ohne R\u00fccksicht darauf, ob diese bei einem Vorlieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. Der Vertragspartner kann von der Verk\u00e4uferin eine Erkl\u00e4rung verlangen, ob von der Aus\u00fcbung des R\u00fccktrittsrechtes Gebrauch gemacht wird oder Lieferung innerhalb angemessener Frist erfolgt. Erkl\u00e4rt sich die Verk\u00e4uferin dazu nicht, kann der Vertragspartner seinerseits vom Vertrag zur\u00fccktreten.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Erfolgt bei Anlieferung die Abnahme der Ware nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollst\u00e4ndig, so ist die Verk\u00e4uferin berechtigt, die Ware ohne weitere Abmahnung auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners zu versenden oder einzulagern. Die Ware gilt mit der Absendung oder Einlagerung als in jeder Hinsicht vertragsm\u00e4\u00dfig geliefert.<\/p>\n\n\n\n<p>4. F\u00fcr M\u00e4ngel der Ware, einschlie\u00dflich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, leistet die Verk\u00e4uferin Gew\u00e4hr wie folgt:<\/p>\n\n\n\n<p>Entscheidend f\u00fcr den vertragsgem\u00e4\u00dfen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahr\u00fcberganges. Da es sich bei der von der Verk\u00e4uferin gelieferten Ware um Frischprodukte mit zeitlich beschr\u00e4nkter Lagerm\u00f6glichkeit handelt, m\u00fcssen M\u00e4ngelr\u00fcgen des Vertragspartners wegen offener M\u00e4ngel der Ware unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens innerhalb von 24 Stunden nach erfolgter Lieferung schriftlich, per Telefax oder per E-Mail gegen\u00fcber der Verk\u00e4uferin angezeigt werden. Der ger\u00fcgte Mangel ist dabei genau zu beschreiben. M\u00fcndliche oder fernm\u00fcndliche M\u00e4ngelr\u00fcgen sind nur dann g\u00fcltig, wenn diese von dem Erkl\u00e4rungsempf\u00e4nger unverz\u00fcglich formlos schriftlich best\u00e4tigt werden. Vers\u00e4umt der Vertragspartner die rechtzeitige Beanstandung, gilt die gelieferte Ware als genehmigt. M\u00e4ngelr\u00fcgen sind ausgeschlossen, wenn der Zustand der Ware seit Gefahr\u00fcbergang ver\u00e4ndert worden ist, die Ware bereits an Dritte verkauft worden ist oder wenn Ver\u00e4nderungen der Ware durch unsachgem\u00e4\u00dfe Lagerung eingetreten sind. Gibt der Vertragspartner der Verk\u00e4uferin keine Gelegenheit, sich von den behaupteten M\u00e4ngeln zu \u00fcberzeugen, stellt er insbesondere nicht unverz\u00fcglich auf Verlangen die Ware oder Proben derselben zur Verf\u00fcgung, so entfallen alle M\u00e4ngelanspr\u00fcche.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei berechtigter fristgerechter M\u00e4ngelr\u00fcge liefert die Verk\u00e4uferin nach ihrer Wahl mangelfreien Ersatz oder erstattet den Minderwert.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Die Verk\u00e4uferin haftet bei Verz\u00f6gerung der Lieferung\/Leistung in den F\u00e4llen des Vorsatzes oder der groben Fahrl\u00e4ssigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Verk\u00e4uferin ist in den F\u00e4llen grober Fahrl\u00e4ssigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Im \u00dcbrigen wird die Haftung der Verk\u00e4uferin wegen Verz\u00f6gerung der Lieferung\/Leistung f\u00fcr den Schadensersatz neben der Leistung und f\u00fcr den Schadensersatz statt der Leistung auf die jeweilige Vertragssumme (ohne MwSt.) begrenzt. Weitergehende Anspr\u00fcche des Vertragspartners sind &#8211; auch nach Ablauf einer der Verk\u00e4uferin gesetzten Frist zur Lieferung\/Leistung \u2013 ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.<\/p>\n\n\n\n<p>III. Eigentumsvorbehalt<\/p>\n\n\n\n<p>Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher Forderungen, insbesondere auch der &#8211; gleich aus welchem Rechtsgrund bestehenden &#8211; jeweiligen Saldoforderungen Eigentum (Vorbehaltsware) der Verk\u00e4uferin. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf ausdr\u00fccklich bezeichnete Forderungen geleistet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vertragspartner darf die gelieferte Ware nur im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr weiter ver\u00e4u\u00dfern. Die aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen tritt der Vertragspartner schon jetzt im Voraus an die Verk\u00e4uferin zur Sicherung ab. Der Vertragspartner ist widerruflich erm\u00e4chtigt, die an die Verk\u00e4uferin abgetretenen Forderungen f\u00fcr deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die eingezogenen Betr\u00e4ge sind sofort und unmittelbar an die Verk\u00e4uferin abzuf\u00fchren, soweit deren Forderungen f\u00e4llig sind. Auch soweit der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nachkommt, sind die eingezogenen Betr\u00e4ge gesondert aufzubewahren und stehen diese der Verk\u00e4uferin zu. Die Einziehungserm\u00e4chtigung kann widerrufen werden, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt. Die Verk\u00e4uferin ist dann berechtigt, die Forderungsabtretung gegen\u00fcber dem Schuldner aufzudecken und die Forderungen selbst einzuziehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vertragspartner hat etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder auf die abgetretenen Forderungen der Verk\u00e4uferin sofort schriftlich, per Telefax oder per E-Mail anzuzeigen. Die Verk\u00e4uferin ist berechtigt die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt jederzeit und ohne vorherigen R\u00fccktritt vom jeweiligen Kaufvertrag geltend zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p>IV. Zahlung<\/p>\n\n\n\n<p>1. Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne jeden Abzug f\u00e4llig. Soweit keine Einziehung per Bank-Lastschrift erfolgt, k\u00f6nnen Zahlungen mit befreiender Wirkung nur in bar an mit schriftlicher Inkassovollmacht ausgestattete Mitarbeiter oder Beauftragte von der Verk\u00e4uferin oder durch \u00dcberweisung geleistet werden. Bei \u00dcberweisung gilt die Zahlung erst mit Gutschrift auf einem Konto der Verk\u00e4uferin als erfolgt.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die Verk\u00e4uferin nimmt EZB-diskontf\u00e4hige Wechsel oder Schecks nur bei ausdr\u00fccklicher Vereinbarung zahlungshalber an. Gutschriften \u00fcber den Gegenwert von Wechseln und Schecks erfolgen vorbehaltlich der Einl\u00f6sung abz\u00fcglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem die Verk\u00e4uferin \u00fcber den Gegenwert verf\u00fcgen kann.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Bei Zahlungsverzug und bei Ziel\u00fcberschreitungen werden f\u00fcr kurzfristige Kredite bank\u00fcbliche Zinsen und Provisionen berechnet, mindestens jedoch in H\u00f6he von 8% \u00fcber dem Basiszinssatz der europ\u00e4ischen Zentralbank.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Alle Forderungen der Verk\u00e4uferin werden unabh\u00e4ngig von der Laufzeit etwa angenommener und diskontierter Wechsel sofort f\u00e4llig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umst\u00e4nde bekannt werden, die nach Ansicht von der Verk\u00e4uferin geeignet sind, die Kreditw\u00fcrdigkeit des Vertragspartners zu mindern. In einem solchen Fall ist die Verk\u00e4uferin auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuf\u00fchren und auf angemessene Nachfrist vom Vertrag zur\u00fcck zu treten sowie Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen. Die Verk\u00e4uferin kann \u00fcberdies die Weiterver\u00e4u\u00dferung und die Verarbeitung der gelieferten Waren untersagen und deren R\u00fcckgabe oder die \u00dcbertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Vertragspartners verlangen. Der Vertragspartner stimmt f\u00fcr die genannten F\u00e4lle der Wegnahme der gelieferten Ware durch die Verk\u00e4uferin schon jetzt zu.<\/p>\n\n\n\n<p>V. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand<\/p>\n\n\n\n<p>1. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, f\u00fcr beide Vertragsteile &#8211; auch bei Klagen im Wechsel- oder Scheckprozess der Sitz der Verk\u00e4uferin. Die Berechtigung von der Verk\u00e4uferin, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen, wird dadurch nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>2. F\u00fcr die Liefer- und Zahlungsbedingungen der Verk\u00e4uferin und die gesamten Rechtsbeziehungen mit dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar auch, soweit der Rechtsstreit im Ausland gef\u00fchrt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Sollten einzelne Regelungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so ber\u00fchrt dieses die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bedingungen nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>VI. Eigenmarken<\/p>\n\n\n\n<p>Die folgenden Bestimmungen gelten f\u00fcr Lieferungen von Waren an den Vertragspartner unter Verwendung der Warenzeichen oder Gesch\u00e4ftskennzeichen des Vertragspartners:<\/p>\n\n\n\n<p>1. Mangels anderweitiger Vereinbarung hat der Vertragspartner Verpackungsdrucke, Design Layouts, Muster und andere Materialien, die zur Herstellung der Verpackung notwendig sind, ohne Berechnung zu \u00fcberlassen.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Mangels anderweitiger Vereinbarung ist die Verk\u00e4uferin berechtigt, mindestens die Verpackungsmenge herzustellen oder herstellen zu lassen, die den laut den Auftragsprognosen des Vertragspartners veranschlagten Warenmengen entspricht.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Die Verk\u00e4uferin hat die Waren im Namen und f\u00fcr Rechnung des Vertragspartners herzustellen. Nichtbenutzung von Verpackung, Rohwaren und\/oder Waren, ungeachtet der Ursache daf\u00fcr, erfolgt auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. Der Vertragspartner hat auf Anforderung den Preis der Verpackung und der Rohwaren zum Selbstkostenpreis der Verk\u00e4uferin und die Waren zu deren Verkaufspreis zu erstatten. Der Vertragspartner hat auf Antrag der Verk\u00e4uferin g\u00fcltige Sicherheiten f\u00fcr diese Verpflichtung zu leisten.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Die Waren sind mit den vom Vertragspartner angewiesenen Warenzeichen und\/oder Warenbezeichnungen zu versehen und der Vertragspartner stellt die Verk\u00e4uferin und die mit ihr verbundenen Gesellschaften von allen Anspr\u00fcchen, Kosten, Verlusten, Sch\u00e4den und Ausgaben, welche die Verk\u00e4uferin und die mit ihr verbundenen Gesellschaften als Folge einer Beeintr\u00e4chtigung der Immaterialg\u00fcterrechte von Dritten treffen, frei.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Die Waren sind nach Anweisungen des Vertragspartners zu verpacken und zu kennzeichnen. Der Vertragspartner stellt die Verk\u00e4uferin und die mit ihr verbundenen Gesellschaften von allen Anspr\u00fcchen, Kosten, Verlusten, Sch\u00e4den und Ausgaben, welche die Verk\u00e4uferin oder die mit ihr verbundenen Gesellschaften als Folge der Nichteinhaltung geltender Rechtsvorschriften f\u00fcr Verpackung oder Kennzeichnung treffen, frei.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Hat der Vertragspartner Anweisungen f\u00fcr die Wahl von Rohwaren, Bestandteilen, Hilfsstoffen, Verpackungsmaterialien und\/oder f\u00fcr die Wahl von Lieferanten gegeben, \u00fcbernimmt der Vertragspartner die Haftung f\u00fcr die Zweckm\u00e4\u00dfigkeit dieser Rohwaren, Bestandteile, Hilfsstoffe, Verpackungsmaterialien bzw. deren \u00dcbereinstimmung mit geltendem Recht<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen I. Geltungsbereich\/Vertragsabschluss S\u00e4mtliche, auch zuk\u00fcnftige Lieferungen und Leistungen einschlie\u00dflich Nebenleistungen der Foodservice Company GmbH (Verk\u00e4uferin) mit Kaufleuten (Vertragspartnern) erfolgen ausschlie\u00dflich, soweit nicht im Einzelfall Sondervereinbarungen getroffen worden sind, aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Etwaigen Gesch\u00e4fts- und Einkaufsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen; solche Bedingungen werden insbesondere nicht dadurch anerkannt, dass diese wiederholt ohne<\/p><\/div>\n<div class=\"blog-btn\"><a href=\"https:\/\/foodservice-company.de\/?page_id=46\" class=\"home-blog-btn\">Weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-46","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/foodservice-company.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/46","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/foodservice-company.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/foodservice-company.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/foodservice-company.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/foodservice-company.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=46"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/foodservice-company.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/46\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":220,"href":"https:\/\/foodservice-company.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/46\/revisions\/220"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/foodservice-company.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=46"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}